Baugutachter Velbert
Andreas Bräuer
Bausachverständiger und Baugutachter
Eickheisterstraße 242551 Velbert
Tel: 02051 934 49 70
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Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Fachkraft für Schimmelpilzsanierung
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Frank Fuhrmann
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 02051 934 49 70Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Martina Noske
Bausachverständige und Baugutachterin
Tel: 02051 934 49 70Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Andreas Sudhaus
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 02051 934 49 70Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom Ingenieur
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Velbert stehen Ihnen:
- Herr Andreas Bräuer
- Herr Frank Fuhrmann
- Dipl.-Ing. (FH) Architektin Frau Martina Noske
- Dipl.-Ing. Herr Andreas Sudhaus
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Andreas Bräuer, Herr Frank Fuhrmann, Dipl.-Ing. (FH) Architektin Frau Martina Noske, Dipl.-Ing. Herr Andreas Sudhaus, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Velbert, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Velbert kommen bzw. sich nicht in Velbert auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Velbert - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Velbert ist bekannt als Zentrum für das Herstellen von Schlössern und Beschlägen, welche hauptsächlich in mittelständischen Unternehmen erzeugt werden. Velbert ist mit rund 81.000 Einwohnern eine große kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann. Velbert ist von der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf ca. 20 Kilometer nordöstlich, 18 Kilometer südlich von Essen und 12 Kilometer nordwestlich von Wuppertal. Velbert ist in drei administrative Stadtbezirke: Velbert Mitte, Velbert Neviges und Velbert Langenberg gegliedert. Die Stadt Velbert wird auch Herz des Niederbergischen Landes genannt, da sie auf den Höhen des Bergischen Landes liegt. Nachbarstädte von Velbert sind die Städte Essen, Wuppertal, Hattingen, Heiligenhaus und Wülfrath.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Thomasstr.
42551 Velbert
Bauamt:
Thomasstr.
42551 Velbert
Grundbuchamt:
Amtsgericht Velbert
Nedderstraße
42549 Velbert